Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?
Sie rufen bei uns an oder schreiben uns eine Mail. Innerhalb der nächsten 1-2 Tage melden wir uns kostenfrei bei Ihnen. Und dann wird auch schon Ihr Fall aufgenommen und ein Termin vereinbart. Die erste Beratung ist bei uns kostenfrei.

Was ist an der Patientenanwalt AG so besonders?
Wir überzeugen durch Leistung und Service, wie es sein soll. Wir bieten jedem Mandanten ein kostenfreies Erstgespräch an. Was die Finanzen angeht: Alle unsere Anwälte sind bereit, Ihnen in Sachen Prozessfinanzierung hilfreich unter die Arme zu greifen – auch das finden Sie nicht überall. Kundenfreundlichkeit und Transparenz sind für uns selbstverständlich. Sie werden über jeden Schritt, den Sie mit uns gehen per Post, Telefon oder E-Mail auf dem Laufenden gehalten. Von der ersten Beratung an bis zum Prozessende kümmert sich Ihr Anwalt ganz persönlich um Sie. Dies ist uns wichtig.

Ich komme nicht aus München. Kann ich trotzdem von der Patientenanwalt AG vertreten werden?
Aber sicher doch! Wir vertreten deutschlandweit unsere Mandanten. Leben Sie nicht in München oder im Umland, nutzen Sie unsere bundesweiten Sprechtage für auswärtige Mandanten andernorts. In unseren Beratungsbüros in Dresden, Berlin, Hamburg, Bremen, Hannover, Düsseldorf, Dortmund, Münster, Köln, Bonn, Frankfurt/M., Saarbrücken, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg,  Regensburg, Würzburg und Erfurt. Wir treffen uns dort.

Wie funktioniert die Rechtsvertretung auf Distanz?
Das funktioniert hervorragend nach unserer Erfahrung. Die Kommunikation läuft per Telefon, Email oder Videotelefonie reibungslos ab. Wichtige Unterlagen werden mit der Post geschickt. Sie geben uns einfach die Zeiten an, in denen wir Sie am besten erreichen können. Zudem werden Sie von unseren zuständigen Anwälten direkt kontaktiert. Natürlich können Sie auch jederzeit persönlich Ihren Anwalt bei uns in der Kanzlei aufsuchen und mit ihm über ihren Fall sprechen.

Ich habe nicht viel Geld für teure Anwälte. Wie kann mir die Patientenanwalt AG trotzdem helfen?
Ob Prozesskostenhilfe, oder ein vorher vereinbarter angemessener Festpreis – es führen viele Wege zu einem sicheren Erfolg vor Gericht. Und der muss nicht immer teuer für Sie sein. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kostet es Sie in der Regel keinen Cent. Bislang haben wir für jeden Mandanten die passende Lösung gefunden. Vertrauen Sie auf uns- wir machen das für Sie!

Muss ich trotz Rechtsschutzversicherung viel Eigenanteil draufzahlen?
Wir kennen Ihren Vertrag nicht, den Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Wir sind aber gerne dabei behilflich, wenn es um die Klärung solcher Fragen geht. In der Regel  ist höchstens ein Selbstbehalt von 100 € bis 150 € für einen Fall üblich. Wer einen guten Tarif bei seiner Rechtschutzversicherung hat, muss sogar gar nichts draufzahlen.

Strafverfahren gegen Ärzte: Wie hoch sind die Chancen, einen Arzt strafrechtlich dingfest zu machen?
Strafverfahren gegen Ärzte sind natürlich immer ein gerechtfertigtes Mittel, um eine Straftat wie Körperverletzung oder Tötung zu ahnden. Allerdings ist es im Arztrecht nicht immer empfehlenswert, diesen Weg zu gehen. Als Mandant sind Sie meist besser dran mit privatrechtlichen Schadensersatzklagen zum Ziel zu kommen – davon haben Sie in der Regel mehr.