Ist das Ziel Transparenz zu schaffen, sollte das Format der sogenannten absoluten Risikoreduktion die erste Wahl sein. Für das oben gewählte Beispiel der Mammographie würde sich der Nutzen so formulieren lassen, dass die prophylaktische Mastektomie die Anzahl der Frauen, die an Brustkrebs sterben, um etwa 4 Frauen pro 100 verringert.
Auch Angaben bezüglich der Anzahl der Personen, die behandelt (hier: prophylaktische Mastektomie) werden müssen, sodass eine Frau weniger an Brustkrebs stirbt („number needed to treat“, NNT), erlauben der Patientin eine realistische Einschätzung über den tatsächlichen Nutzen der Früherkennung. Für das besagte Beispiel gilt, dass sich 25 Frauen der prophylaktischen Mastektomie unterziehen müssen, damit etwa 1 Brustkrebs-Todesfall verhindert wird. In Patientenbroschüren und Pressemitteilungen des Gesundheitsministeriums wird hingegen eine andere Darstellung favorisiert. Das zumeist kommunizierte Format der relativen Risikoreduktion, ist zwar ebenso korrekt, verleitet jedoch dazu, einen Therapienutzen höher einzuschätzen, als dieser tatsächlich ist.