Was die Art und Weise anbelangt, so muss der Arzt im Rahmen des Aufklärungsgespräches auch den Bildungsstand und die geistige Aufnahmefähigkeit des Patienten berücksichtigen. Er muss unverständliche medizinische Fachausdrücke vermeiden und versuchen dem Patienten den bevorstehenden Eingriff in einer laienhaft verständlichen Art und Weise zu erläutern. Den jeweiligen Bildungsgrad des Patienten und den Erfahrungsschatz, den ein Patient bezüglich ärztlicher Behandlungsmaßnahmen hat, kann der Arzt aus seiner Patientendokumentation entnehmen. Der Arzt muss die Fragen des Patienten vollständig, richtig und nicht verwirrend beantworten. Hierbei kann der Arzt nut in begrenztem Umfang erwarten, dass der Patient die ihm wesentlich erscheinende Details erfragt.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...