Der prima facie Beweis – der so genannte Anscheinsbeweis:
Der Anscheinsbeweis orientiert sich an der allgemeinen Lebenserfahrung, d.h. hat eine bestimmte Ursache meistens eine bestimmte Folge, oder ergibt sich eine bestimmte Folge meistens durch eine bestimmte Ursache, dann wird von der bewiesenen Folge auf eine nicht bewiesene Ursache geschlossen und andersherum.
Durch das Aufzeigen eines atypischen Verlaufes (sozusagen die Ausnahme von der Regel) hat der Arzt die Möglichkeit, diese Beweiserleichterung zu widerlegen. Bei Anerkennung des atypischen Verlaufs ist der Patient wieder in der Pflicht des Vollbeweises.
Da ein typischer Geschehensablauf kaum bestimmbar ist, durch die individuellen Vorerkrankungen eines Patienten, erhält der Anscheinsbeweis im Arzthaftungsrecht eine kaum messbare Größe an Bedeutung.