Dokumentationsmängel
Der Arzt ist verpflichtet ärztlichen Behandlung und der Pflegemaßnahmen ausführlich, sorgfältig, richtig und vollständig zu dokumentieren. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer deutlichen Beweiserleichterung zugunsten des Patienten, begründet aber keine eigenständige Anspruchsgrundlage. Grundsätzlich wird vermutet, dass dokumentationspflichtige, aber gleichzeitig nicht dokumentierte Vorgänge, Handlungen oder Tatsachen auch nicht vorgelegen haben.