Das voll beherrschbare Risiko

Grundsätzlich hat der Patient zu beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, den der Arzt verschuldet hat und der zu einem konkreten Schaden geführt hat. Diese Verteilung der Beweislast gilt jedoch nicht, wenn feststeht, dass die Schädigung aus einem Bereich...

Herzinfarkt fehlerhaft nicht erkannt

Trotz eindeutiger Symptome und der Tatsache, dass unsere Mandantschaft als Hochrisikopatient einzustufen gewesen war, wurde der akute Herzinfarkt grob fehlerhaft nicht erkannt. Darüber hinaus wurde durch den behandelnden Arzt ein völlig kontraindiziertes...

Brustimplantate falsch eingesetzt

Unsere Mandantin begab sich für eine Brustvergrößerung (Mammahypotrophie) mit rechtsseitiger Areolapositionskorrektur in ärztliche Behandlung. Die Operation führte  weder zu dem gewünschten ästhetischen Ergebnis, noch wurden die fachärztlicherseits geschuldeten...