von Zierhut | Allgemein, Arzthaftungsrecht, Dokumentationsmängel, Patientenrechte
Ein Patient hat Anspruch auf Einsicht in seine vollständigen, objektiven Krankenunterlagen. Dieses Recht ist in der Rechtsprechung vollkommen unbestritten; einzig Kopierkosten muss der Patient dem Arzt erstatten, wobei dies auf einen „angemessenen Betrag“ begrenzt...
von Zierhut | Dokumentationsmängel
Der Arzt hat die wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und die Verlaufsdaten zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht soll in erster Linie dem Interesse des Patienten dienen, da durch die Dokumentation eine ordnungsgemäße Behandlung bzw....
von Zierhut | Dokumentationsmängel
Ursprünglich wurde von der Dokumentation lediglich die schriftliche Wiedergabe des Krankheits- und Behandlungsverlaufs erfasst. Die heute herrschende Meinung hat von diesem Begriff ein viel umfassenderes Verständnis. Sie sieht in der Dokumentation eine...
von Zierhut | Dokumentationsmängel
Die Therapiesicherung Der BGH bezeichnet die Dokumentationspflicht als eine „selbstverständliche therapeutische Pflicht“ des Arztes gegenüber dem Patienten. Dies basiert auf folgendem Hintergrund: Die sichere Weiterbehandlung des Patienten ist zum großen Teil...
von Zierhut | Dokumentationsmängel
Zwar besteht Einigkeit über die Dokumentationszwecke der Therapiesicherung und der Rechenschaft, jedoch ist umstritten, ob und inwieweit die Dokumentation dem Zweck der Beweissicherung dient oder dienen darf. Nach außen hin wird von der Rechtsprechung und weiten...
von Zierhut | Dokumentationsmängel
Unter dem Gesichtspunkt, dass sowohl im Rechtsleben, als auch in unserer Gesellschaft jeder Urkunde und jeder Dokumentation zugleich auch eine Beweisfunktion zukommt, erscheint es wenig verständlich, warum hiervon gerade die für einen Patienten oft ausschlaggebende...