Der Patient ist besonders ausführlich, umfassend und nachdrücklich über die Gefahren, Risiken und die Folgen seiner verweigerten Zustimmung aufzuklären, wenn er:
- auf eine empfohlene Behandlung verzichtet,
- eine bereits begonnene Behandlung abbricht, oder
- eine Verlegung in eine für die Behandlung kompetente Spezialklinik ablehnt.
Der Arzt muss die Entscheidung, aufgrund des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, respektieren.
> Aber gerade dieses Selbstbestimmungsrecht erfordert, dass dem Patienten „die mit seiner Entscheidung verbundenen Risiken eindringlich vor Augen“ gestellt werden.