Außerordentlich streng sind die Anforderungen, welche die höchst-richterliche Rechtsprechung bei einer nur relativen Indikation einer Operation oder einer anderen Behandlungsmaßnahme an die erforderliche Aufklärung stellt.
Dies sind Fälle, in denen eine Operation aus medizinischer Sicht nicht zwingend notwendig ist, aber empfehlenswerte Gründe für die Durchführung sprechen. Ein Operationsverzicht, oder aber ein weiteres Abwarten wäre möglich und auch medizinisch vertretbar.
Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten auf die hier nur relative Indikation aufmerksam zu machen. Ebenso müssen die bestehenden Möglichkeiten für das weitere Vorgehen mit dem Patienten ausführlich besprochen werden.
> Es reicht nicht aus, wenn der Arzt nur auf die Möglichkeit des Abwartens hinweist, und die Operationsrisiken zutreffend beschreibt.
Der Arzt muss dem Patienten ausführlich das Für und Wider:
1. des Eingriffs, und
2. des weiteren Abwartens
darlegen, und die Risiken
3. eines weiteren Abwartens, oder
4. eines gänzlichen Unterlassens der Operation
erklären.