Die Risikoaufklärung ist von größter Bedeutung im Arzthaftungsprozess.
Es gilt hier wieder der Grundsatz der Aufklärung im Großen und Ganzen, aber ausschlaggebend für die Risikoaufklärung ist der Schutzzweck, für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
> Der Patient muss über Komplikationen und Risiken aufgeklärt werden, die für seine Entscheidung zur Einwilligung in die Operation von Bedeutung sind.
> Darüber hinaus muss der Patient auch auf das bloße Risiko des Fehlschlagens des Eingriffs hingewiesen werden.
D.h. der Patient muss alle mit dem Eingriff verbundenen Risiken verstehen und beurteilen können, bevor er, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, eine Entscheidung für oder gegen den Eingriff trifft.
Es wird vorausgesetzt, dass das jeweilige Risiko, nach dem medizinischen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Vornahme des Eingriffs bereits bekannt war.