Medizinische Gutachten

Im Medizinrecht entscheidet regelmäßig das Ergebnis eines Gutachtens über den Erfolg des Verfahrens. Schlagen Sie daher von Anfang an den richtigen Weg ein! Das ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Hier trifft sich Expertenwissen – und das ist Ihr Vorteil.

Medizinisches Gutachten

Oftmals gelingt eine außergerichtliche Regulierung erst dann, wenn ein medizinisches Fachgutachten vorliegt. Wir sichern alle Behandlungsunterlagen und Beweismittel und erstellen eine digitale Kopie. Wir verfügen über ein Netzwerk hochqualifizierter fachmedizinischer Spezialisten jeder Fachrichtung. Nur mit qualifizierter juristischer und fachmedizinischer Hilfe sind Sie als geschädigter Patient in der Lage Ihren Haftungsgegnern auf Augenhöhe zu begegnen. Wir kümmern uns um die reibungslose Organisation und zeitlich effektive Bearbeitung bei der Gutachtenerstellung.

Medizinische Fachbereiche

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arzthaftungsrecht (Sorgfaltspflichtverletzung)
  • Behandlungspflege
  • Berufsunfähigkeit
  • Feststellung der Behandlungsart
  • Haftpflichtgutachten
  • Heil- und Hilfsmittelversorgung
  • Kosmetische versus medizinische Indikation
  • Pflegeversicherung
  • Rehabilitation
  • Unfallfolgeschäden
  • Verkehrsmedizinische Gutachten

Viele medizinische Gutachten halten einer näheren Überprüfung nicht stand, da sie die falschen Fragen stellen oder auf einer falschen Tatsachenbasis beruhen. Gemeinsam mit ausgewählten und vertrauenswürdigen Medizinern überprüfen wir Sachverständigengutachten auf Richtigkeit und fechten negative medizinische Gutachten an.

Bei Behandlungsfehler ist ein Sachverständigengutachten unerlässlich

Sollte ein Behandlungsfehler auftreten, ist ein Sachverständigengutachten unerlässlich und und als Beweismittel sehr wichtig, egal ob außerhalb oder innerhalb eines Gerichtsprozesses. Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und deren Antworten rund um dieses Thema. Hier wird Ihnen erläutert, wie Sie an ein solches Gutachten gelangen können und wie dieses auch vor Gericht standhält und von Vorteil sein kann.

Wer hat die Befugnis zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens?

In den meisten Fällen obliegt es nur einem ausgebildeten Arzt zu entscheiden, ob ein anderer Arzt oder ein Krankenhaus fahrlässig gehandelt hat und somit ein Behandlungsfehler vorliegt. Anwälte, Richter oder sogar der Patient selbst haben diese Befugnisse nicht.

Die Person, die ein solches Gutachten ausstellt muss sowohl unabhängig sein, als auch eine medizinische Ausbildung haben. Zusätzlich muss ein Spezialist auf dem vorliegenden Gebiet herangezogen werden.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss der Richter ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, falls der vermutete Behandlungsfehler nicht für Personen ohne medizinische Ausbildung klar erkennbar sind.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern und des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu wenden, um von diesen einen Gutachter zu beauftragen, sowie ein Privatgutachten in Auftrag zu geben. Diese drei Möglichkeiten werden Ihnen weiterführend in den folgenden Abschnitten erläutert.

Wir sind ihr Anwalt, wenn es um medizinische Gutachten geht. Nutzen Sie unseren kostenfreien Erstcheck. 

Was versteht man unter einem Gutachten der Schlichtungsstelle?

Durch die Landesärztekammern wurden sogenannte Gutachterstellen, Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gegründet, damit eine kostenfreie und außergerichtliche Einigung zwischen dem Patient, dem Arzt und dessen Haftpflichtversicherung zu ermöglichen.

Sollte ein Arzt oder ein Patient einen Antrag an die Schlichtungsstelle richten, wird diese die Patientenunterlagen anfordern und den Fall prüfen. Daraufhin wird ein Gutachter ausgewählt, welcher sich des Falles annimmt und das Verhalten des beschuldigten Arztes überprüfen wird. Die Entscheidung trägt allerdings nicht der Gutachter, sondern eine Gruppe aus 4 bis 7 Ärzten und/oder Juristen aus der Schlichtungsstelle selbst. Dabei fallen 27% der Anträge zu Gunsten des Patienten aus.

Da die Gutachterstelle im Nachhinein keine Beweiserleichterungen, Mängel in der Dokumentation des Falles oder ähnliches berücksichtigt, wird in jedem Fall dazu geraten für diesen Fall einen Anwalt zu engagieren.

Die Schlichtungsstelle entscheidet nur, ob ein Fehler von Seiten des Arztes vorliegt, ist aber nicht in der Lage die Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes zu bestimmen. Diese Beträge müssen nach der Entscheidung der Schlichtungsstelle ausgehandelt werden.

Was versteht man unter einer Gutachterkommission?

Die Begriffe Gutachterkommission und Gutachterstelle haben die gleiche Bedeutung wie die Begriffe Schlichtungsausschuss und Schlichtungsstelle. Sie alle bezeichnen die Abteilungen der Landesärztekammern, die für die außergerichtliche Einigung zwischen Ärzten und Patienten zuständig sind

Was versteht man unter einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)?

Der MDK ist dafür zuständig, den Kranken- und Pflegekassen dabei zu helfen, die Interessen der Versicherten im Falle eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu unterstützen und zu wahren. Die Unterlagen des Patienten werden dann von den Kranken- und Pflegekassen an einen Arzt des MDK übermittelt und dort von diesem ausgewertet. Sollte der Arzt den Behandlungsfehler für begründet halten, wird ein kostenfreies wissenschaftliches Gutachten angefertigt, welches in 50% der Fälle zu Gunsten des Patienten ausfällt.

Was versteht man unter einem Privatgutachten?

Sollte der Patient lieber den Wunsch haben, auf privater Basis einen Arzt mit einem Gutachten zu betrauen, so steht es ihm natürlich frei dies zu tun, wobei die Kosten für ein Privatgutachten meistens nicht zurück erstattet werden. Sollte der Patient dennoch versuchen ein Privatgutachten erstattet zubekommen, so ist es wichtig, dass dieser einen kompetenten Arzt und den richtigen Zeitpunkt der Beauftragung gewählt hat.

Was versteht man unter einem gerichtlichen Gutachten?

Ein gerichtliches Gutachten liegt nur dann vor, wenn das Gericht einen Sachverständigen zu der Begutachtung eines Falles anweist. Schlichtungsstellen haben diese Befugnisse nicht, weshalb deren Gutachten während einer Gerichtsverhandlung nicht als Sachverständigengutachten hervorgebracht werden können. Sie dienen nur als Urkunde, können aber trotzdem in einem Prozess benutzt werden.

Genauso verhält es sich mit Urkunden von privaten Gutachtern und des MDK.

Was versteht man unter einem selbstständigen Beweisverfahren?

Ein selbstständiges Beweisverfahren ist dafür gedacht, ein Antrag für ein gerichtliches Gutachten zu stellen, ohne sich innerhalb eines Gerichtsprozesses einigen zu müssen, also ohne Klage gegen jemanden zu erheben. Dazu wird, zur schnellen Beweissicherung, vom Gericht ein Gutachter beauftragt, der die Behandlung des Arztes auf Fehler überprüft. Dieses Verfahren, bietet sich besonders bei Zahnärzten an.

Wir sind ihr Anwalt, wenn es um medizinische Gutachten geht. Nutzen Sie unseren kostenfreien Erstcheck.