Herzinfarkt fehlerhaft nicht erkannt

Trotz eindeutiger Symptome und der Tatsache, dass unsere Mandantschaft als Hochrisikopatient einzustufen gewesen war, wurde der akute Herzinfarkt grob fehlerhaft nicht erkannt. Darüber hinaus wurde durch den behandelnden Arzt ein völlig kontraindiziertes...

Die Person des Haftungsschuldners

Es bleibt zu klären, wer haftet, wenn der Patient vor einem ärztlichen Eingriff nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist. Insoweit stellt der BGH klar, dass zum einen der oder die Operateure haften und zwar unabhängig davon, ob sie die fragliche Operation nach den...