Kausalität und Schutzzweck

Die Aufklärungspflichtverletzung führt nicht von selbst zu einem Anspruch des Patienten, sondern sie muss darüber hinaus in einem ursächlichen Zusammenhang zu dem geltend gemachten Schaden stehen, damit eine Haftung des Arztes eintritt. Ein derartiger adäquat kausal...