Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

12.000 € für vergessenes Bauchtuch

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
17.03.2014

Unsere Mandantin begab sich in das gegnerische Krankenhaus, um sich einer Hysterektomie zu unterziehen. Dabei wurde ein OP-Tuch vergessen.

Nachdem wir ein außergerichtliches Gutachten erstellt hatten, welches den Behandlungsfehler bestätigte, traten wir in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen mit der Gegenseite.Schließlich konnten wir uns auf einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 12.000 einigen. Dieser Betrag übersteigt das im gerichtlichen Verfahren übliche zugesprochene Schmerzensgeld.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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