Die Haftung des Arztes wird nicht durch das reine Vorliegen eines Behandlungsfehlers begründet.
Vielmehr ist es erforderlich, dass der Behandlungsfehler in zurechenbarer Art und Weise zu einem bestimmten Schaden geführt hat und dieser dafür ursächlich war. Die höchste Hürde des Arzthaftungsprozesses liegt in der forensischen Praxis, daran scheitern die meisten Klagen.
Die Beweislast bezüglich der Kausalität trägt der Patient.
Bei der Kausalität ist immer zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden.