Ihr Recht als Patient auf Schmerzensgeld

Bei Schadensersatzansprüchen Anwalt für Patientenrecht einschalten.

Schmerzfragebogen hier runterladen (PDF)

Schmerzenzgeld

Nach einem Unfall, Behandlungsfehler, einer Körperverletzung oder einem traumatischen Erlebnis haben Sie nicht nur ein Recht auf Schadensersatz, sondern auch auf Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld soll Schäden durch verlorene Lebensfreude oder Lebensqualität (immaterielle Schäden) finanziell ausgleichen. Auch Ängste, Schmerzen, Arztbesuche und Rehamaßnahmen können ein Schmerzensgeld rechtfertigen. Dabei hat die Schmerzensgeldzahlung beim Geschädigten immer auch die Funktion, Genugtuung zu erhalten. Welche Bedingungen für einen Schmerzensgeldantrag notwendig sind, regeln gesetzliche Vorgaben und Paragraphen. Ob Sie als Geschädigter diese Bedingungen erfüllen, ist oft schwer zu durchschauen.

Als Patientenanwälte und Fachanwälte sind wir mit allen Facetten des Rechts vertraut. Wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Schildern Sie uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch alle wichtigen Details, wir überprüfen Ihre Anspruchshöhe und Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld.

Machen Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend

Möchten Sie nach einem Auffahrunfall, ärztlichem Behandlungsfehler, Überfall mit schwersten Schädelverletzungen oder einem Hundebiss Schmerzensgeld beantragen, müssen Sie diesen Antrag selbst einreichen. Meistens wirft die Antragsstellung viele Fragen auf:

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Schmerzensgeld?
  • Wo muss ich den Antrag einreichen?
  • Welche Schmerzensgeldhöhe darf ich verlangen?
  • Wie groß sind meine Chancen auf Schadensersatz?

Als erfahrene Patientenanwälte und Fachanwälte unterstützen wir Sie bei Ihren Forderungen. Wir wissen genau, welche Informationen im Schmerzensgeldantrag erforderlich sind. Beim Ausfüllen des Antrags helfen wir Ihnen, die Summe der finanziellen Entschädigung in realistischer Höhe anzugeben. 

Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?

Die Höhe des Schmerzensgeldes muss immer von Fall zu Fall und individuell abgestimmt werden. Das ist für einen Laien schwer einzuschätzen, denn das Ausmaß der Verletzungen und dessen individuellen Folgen sind für jeden Mandanten unterschiedlich. So ist es für einen Handwerker z. B., dramatischer einen Finger zu verlieren als für eine Lehrer. Dennoch gibt es wichtige Kriterien für die Berechnung der Schmerzensgeldhöhe:

  • Wie schwer ist die Verletzung?
  • Wie lange dauert die Behandlung?
  • Wie lange dauert der stationäre Aufenthalt?
  • Wie intensiv waren die Schmerzen? (z. B. bei Verbrennungen oder körperlichen Qualen)
  • Wie groß sind die weiteren Folgen: dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen,
    psychische Probleme (Depression, Panikattacken)
  • Wie alt ist der Verletzte?
  • Liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vor?

Grundsätzlich gilt: Je gravierender die Beeinträchtigung beim Geschädigten, desto mehr Schmerzensgeld wird gezahlt. Verzögert die gegnerische Versicherung die Zahlung oder fehlt die gegnerische Einsicht, kann sich das schmerzensgelderhöhend auswirken. Schmerzensgeld bringt keine Gesundheit zurück, verbessert jedoch meistens die wirtschaftliche Situation des Geschädigten. Das ist zumindest eine Chance auf ein Stück mehr Lebensfreude.

Wir sind erfahrende Patientenanwälte und Fachanwälte. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Antrag auf Schmerzensgeld stellen, beraten Sie umfassend und versuchen alles, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erreichen. Schildern Sie uns Ihren Fall: Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, damit Sie zu Ihrem Recht auf eine finanzielle Entschädigung kommen. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Welche Art von Schmerzensgeldzahlung gibt es?

In den meisten Fällen wird Schmerzensgeld als eine Einmalzahlung ausgezahlt. Grundsätzlich gilt dabei: Je gravierender die Beeinträchtigung beim Geschädigten, desto mehr Schmerzensgeld wird gezahlt.
Wir sind hochspezialisierte Patientenanwälte und Fachanwälte. Wir setzen uns rigoros für Ihre Recht auf Schmerzensgeld ein bei: außergerichtlicher Verhandlung, Zivilprozess oder Strafprozess. Wir sind an Ihrer Seite.

Verjähren Ansprüche auf Schmerzensgeld?

Nach drei Jahren verjährt üblicherweise ein Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt dabei am 1. Januar des Folgejahres, in dem sich der Schadensfall zugetragen hat. Allerdings müssen jeweils Sie als Geschädigter als auch der Verursacher wissen, dass durch die Schäden nachweislich ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Warten Sie deshalb nicht zu lange bis Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz einfordern und sprechen Sie uns an.