Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH unterliegen die Fehler des Arztes bei der Befunderhebung nicht so strengen Beweisanforderungen wie die sog. Diagnosefehler.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...