Es haben sich In der Rechtsprechung einzelne Fallgruppen von Behandlungsfehlern gebildet, für welche jeweils besondere Regeln gelten. Im Folgenden werden diese einzelnen Fallgruppen und ihre Besonderheiten dargestellt.
1) Das Übernahmeverschulden
2) Diagnosefehler
3) Organisationsverschulden
4) Nichterhebung diagnostischer Kontrollbefunde
5) Therapieauswahlverschulden
6) Therapiefehler
7) Therapeutische Sicherungsaufklärung