Ihr Anwalt für Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit
Eine Berufungsunfähigkeitsversicherung schützt Sie durch Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung
Im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit müssen Sie den Versicherer unverzüglich hierüber informieren. Zwar genügt formal ein einfaches Anschreiben mit der Information, berufsunfähig geworden zu sein, idealerweise begründen Sie aber schon, weshalb Sie durch Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung zu über 50% berufsunfähig geworden sind, und deshalb Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) haben. Perfekt abgerundet wird ein solches Anschreiben durch entsprechende Unterlagen, die Ihre Berufsunfähigkeit belegen.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, ist der Versicherer zur zügigen Prüfung Ihrer Ansprüche verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird fingiert, dass Ihre Ansprüche bestehen. Diese können dann auch gegen den Willen des Versicherers vor Gericht durchgesetzt werden.
Voraussetzungen für die Auszahlung der BU-Rente
Für die genauen Voraussetzungen der Auszahlung der BU-Rente, deren Höhe und die Auswirkungen von Sonderkonstellationen (beispielsweise Pflegebedürftigkeit und Berufungsunfähigkeit; teilweise Berufsunfähigkeit) sind die Details des Versicherungsvertrags, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.
Lassen Sie sich frühstmöglich rechtlich beraten
Leider sind in diesem Bereich sehr versicherungsfreundliche interne Gutachten der Versicherer, die mit teils abenteuerlichen Begründungen behaupten, eine Berufungsunfähigkeit sei nicht eingetreten, keine Seltenheit.
Zudem verweigern Versicherer oftmals eine rückwirkende Auszahlung der BU-Rente mit der Begründung, es seien ursprünglich nicht sämtliche Voraussetzungen nachgewiesen worden.
Lassen Sie sich daher möglichst frühzeitig von entsprechend spezialisierten Rechtsanwälten beraten, um Ihre Rechte prüfen und durchsetzen zu können!