Bei jeder ärztlichen Behandlung ist sicherzustellen, dass der Facharztstandard gewahrt ist. So insbesondere auch dann, wenn eine Behandlung durch einen Anfänger durchgeführt wird. Dabei kommt es in erster Linie nicht darauf an, dass formal eine Anerkennung als Facharzt vorliegt. Vielmehr ist entscheidend, inwieweit der sich noch in Ausbildung befindende Arzt im jeweiligen Fachgebiet bereits über hinreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei einer Operation ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Facharzt selbst operiert oder den operierenden Anfänger zumindest so überwacht, dass er jederzeit eingreifen kann.
Im Falle einer unbeaufsichtigten Behandlung durch einen Arzt in Weiter- oder Ausbildung, profitiert der Patient beim Eintritt von Behandlungsfehlern von Beweiserleichterungen zu seinen Gunsten. Demnach hat der Krankenhausträger bzw. der überwachungspflichtige Arzt nachzuweisen, dass der Behandlungsfehler nicht auf die mangelnde Übung oder Erfahrung des nicht hinreichend qualifizierten Anfängers zurückzuführen ist.