In einem Prozess ist die Beweisführung für den Patienten oft schwierig, da er den Behandlungsfehler des Arztes beweisen muss. Es können jedoch Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten eingreifen.
Die ist bei einem Anscheinsbeweis der Fall. Ein solcher Beweis liegt bei Fallkonstellationen vor, bei denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist. So kann bei einem bestehenden Behandlungsfehler auf einen Primärschaden geschlossen werden und auch von einem eingetretenen Primärschaden auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers.
Dann muss der Arzt Beweise vorlegen, die belegen, dass so ein typischer Geschehensablauf vorliegend gerade nicht in Betracht kommt, was im Einzelfall schwierig sein dürfte.
Ein solcher Anscheinsbeweis liegt z.B. vor, wenn ein Patient kontaminiertes Blut erhält, er nicht zu einer HIV-gefährdeten Risikogruppe gehört und später an AIDS erkrankt. Ferner wurde ein Anscheinsbeweis bejaht wenn es bei der Anwendung eines Hochfrequenzchirurgiegeräts bei dem Patienten zu endogenen Verbrennungen kommt. Diese Fallgruppe kommt auch bei dem Sturz eines Bewohners in einem Altenpflegeheim in Betracht, wenn sich der Sturz unter den Augen des Pflegepersonals abgespielt hat.