Bei der Anwaltsbewertung gibt es neben einer herausragenden Qualifikation als Fachanwalt, einer guten Auffindbarkeit im Web und Empfehlungen auch das Kriterium der Veröffentlichungen in der Fachpresse. Auch Veröffentlichungen in der Fachpresse, die ein Rechtsanwalt publiziert sind ein sicheres Zeichen für hohe Kompetenz und Markterfahrung und dies sollten Sie in Ihrer Anwaltsbewertung dann mit berücksichtigen.
Warum Veröffentlichungen in der Fachpresse von Ihrem Rechtsanwalt bei der Anwaltsbewertung von Bedeutung sind:
Für die faire Anwaltsbewertung eines Rechtsanawalt sind Veröffentlichungen in der Fachpresse aus mehreren Gründen interessant:
Zum einen wollen Sie mit einer Anwaltsbewertung den Rechtsanwalt für seine Arbeit bewerten – und dessen Arbeits- und Servicequalität. Nirgendwo anders ist das offensichtlicher als in den Veröffentlichungen, die der Rechtsanwalt in der Fachpresse publiziert hat.
Zweitens verraten Veröffentlichungen in der Fachpresse das Niveau eines Rechtsanwalt. Und das Niveau sollte auch darüber entscheiden, wie die Anwaltsbewertung vom Rechtsanwalt ausfällt.
Als Letztes wäre zu nennen „Scripta manent – Das Geschriebene bleibt“. Das gilt auch für die Veröffentlichungen von einem Rechtsanwalt in der Fachpresse. Da die Veröffentlichungen vom Rechtsanwalt in der Fachpresse von „bleibendem“ Eindruck sind, stellen solche Veröffentlichungen eine ganz eigene Anwaltsbewertung dar. Der Rechtsanwalt, der sie publiziert, stellt sich damit quasi selbst eine Anwaltsbewertung aus. Ganz einfach deshalb, weil alle Veröffentlichungen die der Rechtsanwalt je in der Fachpresse publiziert hat auch jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sind.