Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Der Begriff des „Schönheitschirurgen“

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
20.08.2012

Die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ ist kein geschützter Begriff, so dass jeder approbierte Arzt diese Bezeichnung führen kann.

So kommt es, dass Ärzte in einem Ihnen fremden ärztlichen Gebiet, medizinische Eingriffe durchführen. Bspw. nehmen Kieferchirurgen Brustvergrößerungen vor, Hausärzte versuchen sich an Fettabsaugungen oder Gynäkologen begradigen Nasen.

Die häufigsten Behandlungsfehler findet man bei Brustoperationen und Fettabsaugungen. Dramatisch ist, dass sogar Todesfälle zu beklagen sind, mit der Folge, dass die Staatsanwaltschaft teilweise ermittelt. Eine Fettabsaugung mag zwar harmlos klingen, stellt in Wahrheit jedoch einen großen chirurgischen Eingriff dar, welcher viel Feingefühl und Erfahrung erfordert.

Alleine das glamouröses Auftreten von „Schönheitschirurgen“ im Fernsehen, sollte Patienten nicht beeindrucken. Denn nicht das gehäufte Auftreten in den Medien macht einen Arzt zu einem hervorragenden Mediziner. Arglosigkeit der Patienten kann an dieser Stelle fatale Folgen haben.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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