Eine fehlerhafte Behandlung der Ärzte bei einer Geburt hat schwerwiegende Auswirkungen für die Betroffenen. So kann nicht nur das Kind einen erheblichen gesundheitlichen Schaden davon tragen, auch die Eltern sind durch die Ereignisse während der Geburt traumatisiert und erleiden nicht selten selbst gesundheitliche Schäden.
Dadurch können dem Kind sowie den Eltern hohe Schadensersatzansprüche entstehen, welche geltend gemacht werden können.
Bei einem Behandlungsfehler während der Schwangerschaft kann ein grober Behandlungsfehler vorliegen, weshalb Beweiserleichterungen für den Patienten gegeben sind.
Ein solcher grober Behandlungsfehler liegt insbesondere vor, wenn eine Schwangere mit der Geburt eines Kindes vor der 28. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1000g (Frühchen) nicht in ein Zentrum der Maximalversorgung (Perinatalzentrum) verlegt wird. Dies sind spezielle Einrichtungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Eine solche Verlegung ist im Einzelfall dann angebracht, wenn bis zur Geburt des Kindes eine fortdauernd, lange Wehentätigkeit vorliegt und die Patientin schon zuvor eine Fehlgeburt erleiden musste.