Im Fall einer Mandantin hat der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nunmehr einen Behandlungsfehler bestätigt.
Unsere Mandantin musste sich einer Operation unterziehen. Obwohl keine medizinische Notwendigkeit bestand, wurde der Eingriff per Laparotomie (Bauschnitt) durchgeführt. Der Sachverständige geht davon aus, dass vorliegend jedoch eine Laparoskopie (Bauchspiegelung) ausreichend gewesen wäre, sodass sich die nunmehr vorhandene entstellende Bauchnarbe hätte vermeiden lassen.
Im nächsten Schritt wird das Regulierungsgespräch mit der Gegenseite gesucht.