Herzschrittmacher von Medtronic – Rückruf betraf tausende Patienten
Im Januar 2019 gab der bekannte Hersteller Medtronic bekannt, dass es bei einigen seiner Herzschrittmacher in bestimmten Betriebsarten zu einer Pause in der Stimulation des Herzens kommen könnte. Im Rahmen des Rückrufs mussten tausende Patienten von ihrem Arzt den implantierten Herzschrittmacher umprogrammieren lassen. Doch mit welchen Konsequenzen müssen die Patienten zusätzlich rechnen?
Folgende Geräte waren betroffen
Der Hersteller Medtronic ist in der Medizintechnik kein kleiner Anbieter. Dementsprechend groß war die Rückrufaktion, da die Geräte der Markenbezeichnungen Adapta, Attesta, Relia, Sensia, Sphera, Versa und Vitraton der !, E, G und der Q-Serie betroffen waren. Dementsprechend waren tausende Patienten mit einem solchen Herzschrittmacher betroffen und mussten infolge dessen erneut bei ihrem Arzt vorstellig werden. Denn bei all diesen Geräten konnte nicht sichergestellt werden, dass diese in allen Situationen und zu allen Zeiten ihre Aufgaben sicher erfüllen konnten, da Stimulationspausen von bis zu 2 Sekunden auftreten konnten. Von 156 957 betroffenen Herzschrittmachern waren laut Angabe von Medtronic insgesamt vier Fälle betroffen. Keiner der betroffenen Fälle trat in Deutschland auf. Schuld an dem Problem soll ein defekter Schaltkreis des Herzschrittmachers sein.
Diese Maßnahmen wurden vom Hersteller empfohlen
Im Januar 2019 wurden die verschiedenen Ärzte und Kliniken durch den Hersteller auf die Rückrufaktion aufmerksam gemacht und angehalten die betroffenen Patienten aus den eigenen Karteien zu informieren. Dementsprechend konnten die Patienten zeitnah von den behandelnden Ärzten informiert werden. Ein Austausch der Herzschrittmacher war allerdings laut Aussagen des Herstellers nicht notwendig, da eine einfache Umprogrammierung ausreichen sollte, um das nun bekannte Problem zu beheben und die mögliche Störung zu verhindern. Da der Eingriff somit nicht invasiv erfolgte, sondern schnell und unkompliziert ablaufen konnte, hielt sich der Aufwand für die Betroffenen in Grenzen. Dennoch gab der Hersteller eine Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall ohne die notwendige Umprogrammierung von 2,8 Prozent pro Monat an. Eine also nicht unerhebliche Gefahr für die Betroffenen, sodass die Umprogrammierung der Geräte zeitnah erfolgen sollte. Diese wurden von den Ärzten entsprechend schnell und ohne Komplikationen durchgeführt.
Keine Sicherheit für die Zukunft gegeben
Auch wenn in diesem Fall die Herzschrittmacher von Medtronic ohne großen Aufwand umprogrammiert werden konnten und es zu keinen bekannten Komplikationen kam, sollte der Vorfall dennoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn es besteht noch immer keine Garantie dafür, dass die Geräte auf Dauer ihre Arbeit zuverlässig zu leisten vermögen. Daher wird an diesem Fall die besondere Sorgfaltspflicht der Hersteller deutlich, welche die möglichen Gefahren und das Gefahrenpotential ihrer Geräte beständig überwachen und schnellstmöglich reagieren müssen.
In ähnlichen Fällen gab es bereits Urteile
Im Jahr 2015 wurde vor dem BGH bereits ein ähnlich gelagerter Fall beurteilt. Im Urteil vom 09. 06. 2015 – VI ZR 327/12 urteilte das BGH unter anderem so, dass bei implantierten Geräten aufgrund der besonderen Situation alle Geräte als fehlerhaft eingestuft werden können, auch wenn eine Fehlfunktion festgestellt wird, ohne dass diese Fehlfunktion bei dem betroffenen Nutzer aufgetreten sein muss. Zudem haftet der Hersteller nicht nur für den Ersatz des Gerätes, sondern auch für die beim Austausch anfallenden Kosten wie Operation und Rehabilitation. In diesem Urteil wurde ebenfalls das EuGH herangezogen, welches feststellte, dass der Schadensersatz in einem solchen Fall alle die Elemente umfasse, welche notwendig sind, um alle Schadensfolgen zu beheben und das Sicherheitsniveau des ursprünglichen Gerätes wiederherzustellen.
Die eigenen Interessen wahren
Wir wissen, wie wichtig das Vertrauen für die Beziehung zwischen Anwalt und Klient ist und wie belastend eine solche Situation für Betroffene und Angehörige sein kann. Daher ist es wichtig, dass Sie bei einem Problem wie einem medizinischen Rückruf nicht nur auf die Anweisungen der Ärzte hören, sondern sich auch über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Nur so können Sie auf der einen Seite Ihre Gesundheit aktiv fördern und auf der anderen Seite sichergehen, dass Sie die Kosten für einen solchen Eingriff am Ende nicht selbst tragen müssen. Schließlich ist die gesundheitliche Situation bereits belastend genug. Verlassen Sie sich auf erfahrene Hilfe an Ihrer Seite, welche für die rechtliche Absicherung sorgt. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer Aufmerksamkeit für Ihre Anliegen.