Operationen des Grauen Stars werden offenbar oftmals ohne hinreichende medizinische Notwendigkeit durchgeführt.
So wurde gleich mehreren unserer Mandanten in letzter Zeit die fehlende Indikation der bei ihnen durchgeführten Kataraktoperation gutachterlich bestätigt. Laut Facharztstandard gilt ein solcher Eingriff dann als angezeigt und medizinisch notwendig, wenn die Sehschärfe des Patienten weniger als 50% beträgt. Erst dann liegt ein operationswürdiger Grauer Star vor.
In den uns vorliegenden Fällen wurden den Patienten entweder schlechte Werte vorgegaukelt oder die Operation trotz einer Sehleistung von über 50% empfohlen. Dies stellt nach Ansicht der jeweiligen Sachverständigen jeweils einen nicht vertretbaren Verstoß gegen den fachärztlichen Standard und damit einen groben Behandlungsfehler dar.