Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Kostenübernahme für bariatrische Operation rückt in greifbare Nähe

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
24.05.2013

Für einen Mandanten sind im Rahmen einer Klage vor dem Sozialgericht die Erfolgschancen nunmehr drastisch gestiegen.

Unser Mandant begehrt von seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine bariatrische Operation (chirurgische Behandlung der Adipositas). Die Kasse hatte dies außergerichtlich mit der Begründung abgelehnt, die konservativen Behandlungsmöglichkeiten seien vorliegend nicht ausgeschöpft worden. Hiergegen setzte sich unser Mandant mit unserer anwaltlichen Unterstützung zur Wehr und erhob Klage zum Sozialgericht.

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Frage, ob die Operation vorliegend medizinisch indiziert ist, was dieser nun eindeutig bejaht hat.

Das Urteil des Gerichts steht noch aus. Wir erwarten jedoch, dass es zugunsten unseres Mandanten ausfallen wird.

Der Fall zeigt, dass in vielen Fällen die außergerichtliche Entscheidung der Krankenkasse nicht kampflos hingenommen werden sollte. Oftmals lohnt es sich, einen qualifizierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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