Behandlungsfehler
Fehldiagnose
3 Min Lesezeit

Nicht erkannte Kahnbeinfraktur

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
22.11.2013

Unser Mandant stürzte und zog sich eine komplizierte Fraktur des Kahnbeins zu. Der behandelnde Arzt erkannte diese Skaphoidfraktur auf dem eingeholten Röntgenbild nicht und stellte die Fehldiagnose: „Prellung“.

Dem behandelnden Arzt eines Münchner Klinikums ist somit ein fundamentaler Diagnoseirrtum bei der Bewertung des tatsächlichen Gesundheitszustandes unseres Mandanten unterlaufen. Hinzu kommt, dass die Röntgendiagnostik nicht nach 10 Tagen wiederholt wurde, wodurch der Bruchspalt durch Resorptionsvorgänge besser hätte erkannt werden können.

Aus medizinischer Sicht wurde durch das Übersehen bzw. durch das zu späte Erkennen der Fraktur und folgender kontraindizierten Therapie ein langer Leidensweg mit erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen ausgelöst. Therapeutische Behandlungen mit teils schon erfolgten, teils noch ausstehenden Operationen sind die unmittelbare Folge des Behandlungsfehlers. Es droht die vollständige Versteifung des Handgelenkes.

Für unseren Mandanten machen wir neben weiteren Schadensposten ein Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich geltend.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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