Ein besonders tragischer Fall beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht München. Nach einem Eingriff am Zeh unserer Mandantin wurde ihr das Bein abgenommen.
Unsere Mandantin begab sich zur operativen Korrektur eines Hallux-Valgus in das Klinikum Passau. Nach dem Eingriff stellten sich gravierende Schmerzen ein, es entwickelte sich ein Morbus-Sudeck. In der Folge schwoll das Bein drastisch an und wurde bis oberhalb des Knies amputiert. Das Landgericht Passau hat die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz abgewiesen. Ein Behandlungsfehler könne nicht nachgewiesen werden, der Morbus-Sudeck sei schicksalhaft. Über das Risiko des Morbus-Sudeck sei die Patientin aufgeklärt worden.
Die Klägerin legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht hat die Parteien insbesondere zur Aufklärung angehört und eine deutlich tiefergehende Prüfung vorgenommen, als die erste Instanz. Kernpunkt dabei war insbesondere die Frage, ob auch über eine Amputation als Risiko gesprochen worden ist. Das Oberlandesgericht will in einem Fortsetzungstermin nun noch den gerichtlichen Gutachter zur medizinischen Komponente der Aufklärung anhören.