Opfer eines PIP-Implantats reicht Klage in Karlsruhe ein

Heute, 23.01.2012, um 14 Uhr, hat die Patientenanwalt AG die erste Klage eines PIP Opfers beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Unter anderem wird Schmerzensgeld und Zukunftsschäden in Höhe von insg. € 100.000 gefordert. Die Klage richtet sich sowohl gegen die Ärzte/Kliniken als auch gegen den TÜV Rheinland und die Firma Brenntag GmbH in Mülheim.

Die Klage beinhaltet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Implantation der fehlerhaften Brustimplantate von PIP aus Frankreich. Diese Brustimplantate beinhalten höchst gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe (Industriesilikon). Sie hätten demnach nicht in menschliche Körper implantiert werden dürfen, da sie erhebliche Gesundheitsschädigungen hervorrufen können und die Gefahr besteht, dass die betroffenen Patientinnen an Krebs erkranken und Organschäden eintreten.

Wir sehen für unsere Klagen gute Erfolgschancen, besonders gegen die Ärzte. Den Ärzten werfen wir vor, in fast allen Fällen die Frauen unzureichend über Risiken informiert zu haben. Zumeist haben sie „verharmlost“ und zu wenig darüber aufgeklärt, dass die Implantate auch reißen könnten u.ä..

Den Ärzten/Kliniken wird vorgeworfen, über die Risiken und Folgen nicht schonungslos aufgeklärt zu haben. Des Weiteren hätten die Ärzte nur qualitativ hochwertige Materialien verwenden dürfen, um der Obliegenheit der Produkt- und Marktbeobachtungspflicht zu genügen. Das verwendete Billigprodukt hätte niemals implantiert werden dürfen. Zudem wurde seitens der Ärzte nicht darüber aufgeklärt, dass eine erhebliche Gesundheitsgefahr besteht, da die verwendeten Implantate nicht mit freigegebenen Materialien produziert wurden.

Einigen Ärzten werfen wir nun auch vor, dass trotz allg. Kenntnis der Ärzte von der Giftigkeit der PIP-I. bereits im Jahre 2010, die Patienten erst viel zu spät, im Jahr 2012 informiert wurden, dies ist ein Unterlassen der Sicherungsaufklärung über fast 2 Jahre hinweg. Das Gift konnte sich in dieser Zeit weiter ausbreiten, d.h. „ausschwitzen“, auch bei noch völlig intakten Implantaten.

Dem TÜV Rheinland wird vorgeworfen, zu Unrecht eine CE-Zertifizierung abgegeben zu haben, obwohl das Produkt nicht dem aktuellen Stand der Sicherheit und Technik entsprachen.

Auch wenn BRENNTAG in ihrer Pressemitteilung behauptet, PIP habe auch Wundkissen und Prothesenpolsterungen hergestellt, die für die gelieferten Silikonöle zugelassen waren, sind wir der Auffassung, dass aufgrund der Grundsätze der Gefahrverteilung (Verbraucherschutz) der Unternehmer diese Schutzbehauptung darlegen und beweisen muss. Außerdem bezweifeln wird, dass Dichtungsmasse für Baustoffe uä für die Verwendung von Beinprothesen üblich wäre (Allergiegefahr uä).

So hat z.B. Wacker Chemie, der führende Hersteller von Silikonen nach eigenen Angaben klare Regeln etabliert, wonach er keine Silikone verkauft, die nach Anwendungen länger als drei Tage im Körper bleiben. An Hersteller von Implantaten werde daher grundsätzlich nicht geliefert. Eine entsprechende Regelung vereinbare das Unternehmen auch mit seinen Chemiehändlern.

BASF prüft nach eigenen Angaben grundsätzlich die geplante Verwendung der Produkte beim Abnehmer, wenn es um neue Lieferverträge geht. Auch der Hamburger Chemiehändler Helm verweist auf interne Reglements, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Sensibilität bei den Mitarbeitern für zweifelhafte Abnehmer sicherstellen sollen.

Die Firma Brenntag GmbH, welche das Industriesilikon an die Firma PIP in Frankreich lieferte, wird deshalb in Haftung genommen, da sie wissen hätte müssen, dass das Bausilikon zweckentfremdet verwendet wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass diese „tickenden Zeitbomben“ reimplantiert werden müssen, da eine erhebliche Gefahr von Ihnen ausgeht. Inwieweit bereits bestehende schwere Gesundheitsschäden bei den betroffenen Patientinnen vorliegen, bleibt abzuwarten.

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