Die Patientenanwalt AG prüft die möglichen Ansprüche einer Mandantin gegen den deutschen Zulieferer von Industrie- Silikon an die französiche Firma PIP.
Den geschädigten Frauen könnte ein Schadensersatzanspruch gegen den Chemikalienhändler Brenntag zustehen, wenn dieser seine Produktbeobachtungspflicht verletzt hat. Der Firma hätte sich aufdrängen müssen, dass das verkaufte Industrie- Silikon dazu verwendet wird Brustimplantate herzustellen. Der Zulieferer hätte dann rechtzeitig auf die, von seinem Produkt, ausgehenden Gefahren hinweisen müssen. Denn Brenntag war bekannt, dass die Firma Poly Implant Prothese (PIP) ausschließlich Brustimplantate hergestellt hat.
Dies sollten vor allem die Patientinnen berücksichtigen, bei denen die Krankenkassen die Kosten für die Entfernung der Brustimplantate verweigert oder eine Beteiligung an den Kosten verlangt. Jedoch ist auch in diesen Fällen die Verweigerung der Kostenübernahme oder die Beteiligung an den Kosten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Wünschenswert wäre es aber, wenn die rechtlichen Probleme nicht auf dem Rücken der geschädigten Frauen ausgetragen werden!