PIP-Gründer Mas zu vierjähriger Haftstrafe verurteilt

Der Firmengründer von PIP, Jean Claude Mas, wurde in Marseille heute zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Damit steht die persönliche Verantwortlichkeit des Herrn Mas in strafrechtlicher Hinsicht fest. Dieses Urteil hat eine Signalwirkung dahingehend, dass derartige Vorgehensweisen im „großangelegten Stil“ von der Justiz in Europa nicht geduldet werden. Das Medizinrecht hat damit europaweit an Bedeutung gewonnen.

Die zivilrechtlichen Haftungsfragen – insbesondere die Haftung der Ärzte, der Allianz Frankreich und des TÜV Rheinland – sind damit noch nicht geklärt. Die persönliche Verantwortlichkeit des Herrn Mas bedeutet keinesfalls, dass eine zivilrechtliche Haftung dieser Beteiligten ausscheidet. Dies liegt in erster Linie daran, dass europarechtliche Regelungen auf dem Prüfstand stehen.

Das Urteil stellt nun zunächst einmal für die geschädigten Frauen eine ideelle Genugtuung dar: Herr Mas ist zur Verantwortung gezogen worden.

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