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3 Min Lesezeit

PIP-Opfer – Ein Strafverfahren allein reicht nicht

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
17.04.2013

Seit dem heutige Tage muss sich der Gründer der Firma „Poly Implante Prothèse“ – PIP – Jean-Claude Mas wegen schweren Betrugs vor dem Strafgericht in Marseille verantworten. Denn die von seiner Firma hergestellten PIP-Implantate waren mit billigem Industriesilikon gefüllt. Viele tausend Frauen sind Opfer dieser PIP-Implantate geworden, darunter viele auch in Deutschland.

Mas gab ohne Wenn und Aber zu, dass er billige Implantate „aus Kostengründen“ hergestellt habe. Reue hingegen zeigte er bis heute nicht. Von Mas oder der Firma PIP sind keine Schadenersatzleistungen zu erwarten, da die Firma im Jahre 2010 Insolvenz angemeldet hat. Wir raten unseren Mandantinnen daher die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die weiteren Beteiligten, wie die Brenntag AG, den TÜV-Rheinland sowie gegen die Allianz geltend zu machen.In Frankreich treten nun etwa 5000 Frauen in diesem Strafprozess als Nebenklägerinnen auf. Jedoch ist es gefährlich für die Opfer, nur auf das Strafverfahren zu hoffen. Denn durch das Strafverfahren wird der Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche nicht gehemmt. Vorliegend besteht zum Ende dieses Jahres die Gefahr, dass die Ansprüche aus Arzt- und Produkthaftung verjähren würden. Werden bis dahin keine zivilrechtlichen Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen, so besteht die Gefahr, dass die betroffenen Frauen dann Anspruchslos sind.

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