Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Herzklappen-OP

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Herzklappen-OP

Sowohl die Herzklappenrekonstruktion als auch der Herzklappenersatz werden bereits seit über 50 Jahren erfolgreich durchgeführt, um schwere Folgeerkrankungen am Herzen zu vermeiden und die Lebensqualität Betroffener wiederherzustellen.

Bleibt eine Herzklappenerkrankung dagegen unbehandelt, kann sich daraus eine Herzinsuffizienz entwickeln. Wir klären Sie über mögliche Behandlungsfehler auf und verhelfen Ihnen als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht bei Komplikationen zu Ihrem Recht.

Welche Funktion erfüllen Herzklappen?

Damit das Herz richtig schlagen und den Körper mit Sauerstoff versorgen kann, braucht es die vier Herzklappen. Sie sorgen dafür, dass die richtige Menge Blut durch das Herz in die vorgesehene Richtung fließt – d.h. entweder in beide Herzklammern hinein oder hinaus.

Was passiert bei einem Herzklappenfehler?

Bei einem Herzklappenfehler weisen eine oder mehrere Herzklappen eine Fehlfunktion auf. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Herzklappenfehlern unterschieden: Stenose (Verengung) und Insuffizienz (Schwäche).
Die Herzklappenstenose ist darauf zurückzuführen, dass eine der Herzklappen krankhaft verengt ist. Damit kann sie sich nicht so weit öffnen wie eine gesunde Klappe, sodass sich infolgedessen das Blut davor staut und den Druck erhöht.

Die Herzklappeninsuffizienz meint dagegen den Fall, dass eine der Klappen nicht richtig schließen kann. Damit strömt bei jedem Herzschlag etwas Blut in die Herzhöhle zurück.

Wie wird ein Herzklappenfehler behandelt?

Ärzte diagnostizieren Herzklappenfehler grundsätzlich mit einem Ultraschall. Die Behandlung erfolgt dann mit Medikamenten und einer OP.

Der Einsatz von Medikamenten dient lediglich der Symptombehandlung, also zur Reduzierung von Herzrhythmusstörungen, Senkung des Blutdrucks, Stärkung der Pumpkraft des Herzens und zur Vorbeugung von Blutgerinnseln.

Die mechanische Ursache kann aber nur durch eine Operation beseitigt werden, in der die erkrankte Klappe rekonstruiert oder ersetzt wird.

Bei einer undichten Herzklappe wird die Klappe in der Regel rekonstruiert und bleibt damit erhalten. Bei einer verengten Klappe bedarf es dagegen eines Klappenersatzes. Zum einen kann dieser Ersatz aus Tiergewebe bestehen, sodass nach chemischer Aufbereitung keine körperliche Abwehrreaktion mehr stattfindet. Alternativ kann auch auf eine menschliche Spenderklappe zurückgegriffen werden.

Es kann jedoch auch eine künstliche Herzklappe eingesetzt werden, welche aus Metall und Kunststoff besteht. Sie sind zwar an sich sehr stabil und weisen eine lange Haltbarkeit auf, allerdings muss beim künstlichen Klappenersatz beachtet werden, dass lebenslang Blutverdünner einzunehmen sind.

Welche Risiken bestehen bei einer Herzklappen-OP?

Wie bei allen chirurgischen Eingriffen birgt auch die Herzklappen-OP sämtliche Risiken. Es kann im Zuge einer OP zu Herzrhythmusstörungen wie dem Vorhofflimmern kommen. Zusätzlich können teilweise auch schwere innere Blutungen, Infektionen oder eine Niereninsuffizienz entstehen.

Welche Ansprüche habe ich, wenn sich Risiken verwirklichen?

Sollte es zu Komplikationen kommen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Wir klagen alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld für Sie ein und scheuen uns nicht davor, hohe Summen einzufordern.

Die Patientenanwalt AG verfügt über jahrelange Expertise im Bereich Medizinrecht. Wir sind nicht nur auf den Fachbereich der Arzthaftung im Rahmen von Behandlungsfehlern spezialisiert, sondern bringen daneben auch Erfahrung auf dem Gebiet der Produkthaftung mit. Die Patientenanwalt AG vertritt schon seit Jahren ihre Mandantinnen und Mandanten erfolgreich im Prozess gegen die Hersteller und erzielte hierbei sehr hohe Erfolgsquoten, 

Wir beraten Sie zum richtigen Vorgehen in Ihrem Fall. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns einfach an.