Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Hüftprothese

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Hüftprothese

Fehlerhafte Hüftprothesen und die daraus entstehenden gesundheitlichen Folgen für Patienten beschäftigen immer wieder die Gerichte. So sprach im Juni dieses Jahres das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Patienten einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 25.000 EUR gegen das US-amerikanische Medizintechnikunternehmen Zimmer zu.

Fehlerhafte Hüftprothese: Gefahr für Leib und Leben

Metallabrieb, Schwermetallvergiftung oder Spannungsrisskorrosion – dies sind einige der Stichworte, die immer wieder im Zusammenhang mit mangelhaften Hüftprothesen verschiedener Hersteller wie Zimmer, DePuy oder Falcon Varicon auftauchen. Für Betroffene stehen diese Mängelbeschreibungen häufig für eine lange Leidensgeschichte, bei der sie sich gegen die Versicherung des Medizintechnikherstellers durchsetzen müssen. In Deutschland werden pro Jahr rund 200.000 Hüftprothesen eingesetzt. Damit stehen wir an der Spitze der weltweiten Operationen in diesem Bereich. Es gibt unterschiedlichste Implantate in unterschiedlichsten Materialien und außerdem auch eine Reihe sehr unterschiedlicher Befestigungstechniken durch die Ärzte. Es sind keine verlässlichen Daten dazu bekannt, wie vielen Patienten ein fehlerhaftes Hüftgelenk eingesetzt wird. Schätzungsweise kann man hier von Tausenden von Patienten pro Jahr ausgehen.

Welche typischen Mängel treten auf?

Bei einigen Herstellern kommt es bei den künstlichen Hüftgelenken zu einem Metallabrieb. Betroffen waren hier unter anderem die Medizintechnikhersteller Zimmer und Depuy. Die abgelösten Metallteilchen verteilen sich im Körper. Sie sind aus Schwermetallen und können deshalb Organe schädigen. Die Prothesen dieser Hersteller wurden vom Markt genommen. Bei einigen anderen Herstellern wie beispielsweise Flacon Varicon, Intraplant GmbH, aap Implantate AG und ESKA kam es in den letzten Jahren ebenfalls zu Marktrücknahmen der Implantate. Hier waren Spannungsrisse entscheidend, die zu Brüchen der künstlichen Gelenke geführt haben.

Was betroffene Patienten bei Verdacht auf eine fehlerhafte Hüftprothese tun sollten

Mängel an Hüfprothesen nicht einfach festzustellen und können sich auch erst nach Jahren zeigen. Anders als etwa der Bruch der Prothese, macht sich der Metallabrieb möglicherweise erst nach längerer Zeitdauer durch Folgeerkrankungen oder Beschwerden an anderen Körperteil bemerkbar. Ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt sollte an erster Stelle stehen, wenn der Verdacht einer fehlerhaften Hüftprothese aufkommt. Ihr Arzt kann durch weitere Untersuchungen feststellen, ob die eingesetzte Prothese fehlerhaft ist. Insbesondere im Zusammenhang mit einem möglichen Metallabrieb sollten Patienten und Patientinnen auf diffuse Vergiftungserscheinungen achten. Da es sich dabei um eine Schwermetallvergiftung handelt, kommen Symptome wie Haarausfall, Hautveränderungen, Kopfschmerzen, Verdauungsbeschwerden und andere eher allgemeine Beschwerden infrage. Problematisch an diesen Symptomen ist, dass man sie nicht sofort mit einer fehlerhaften Prothese in Verbindung bringt. Bedenken Sie, dass die hier beschriebenen Mängel bei Prothesen keine abschließende Aufzählung darstellen. Es kommen immer wieder neuartige Mängel hinzu, die eine Hüftprothese fehlerhaft machen können.

Ihre Rechte als betroffene Patienten: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Fehlerhafte Hüftprothesen sind teilweise mit einem erheblichen Gesundheitsrisiko für Betroffene verbunden. Neben den körperlichen Schäden wie beispielsweise Vergiftungserscheinungen oder Folgeerscheinungen eines Gelenksbruches sind die psychischen Belastungen oft immens. So kommt es etwa im Hinblick auf den Metallabrieb zu vielen Ängsten der Betroffenen vor den Spätfolgen einer Schwermetallvergiftung. Ein plötzlicher Prothesenbruch ist ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis. Außerdem müssen sich Betroffene mit erneuten operativen Eingriffen und damit verbundenen Schmerzen auseinandersetzen.
Je nach den Umständen des Einzelfalls haben Sie als Betroffener möglicherweise ein Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Hier können auch Zukunftsschäden bis zu einer Höhe von 100.000 EUR berücksichtigt werden. Anspruchsgegner ist in erster Linie der Hersteller des Implantats. Aber auch zuständige Aufsichtsbehörden und möglicherweise der behandelnde Arzt können unter
bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Patientenanwalt neutral zu Ihren Ansprüchen und rechtlichen Möglichkeiten beraten, ebenso
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