Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Hüftprothese
Fehlerhafte Hüftprothesen und die daraus entstehenden gesundheitlichen Folgen für Patienten beschäftigen immer wieder die Gerichte. So sprach im Juni dieses Jahres das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Patienten einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 25.000 EUR gegen das US-amerikanische Medizintechnikunternehmen Zimmer zu.
Fehlerhafte Hüftprothese: Gefahr für Leib und Leben
Metallabrieb, Schwermetallvergiftung oder Spannungsrisskorrosion – dies sind einige der Stichworte, die immer wieder im Zusammenhang mit mangelhaften Hüftprothesen verschiedener Hersteller wie Zimmer, DePuy oder Falcon Varicon auftauchen. Für Betroffene stehen diese Mängelbeschreibungen häufig für eine lange Leidensgeschichte, bei der sie sich gegen die Versicherung des Medizintechnikherstellers durchsetzen müssen. In Deutschland werden pro Jahr rund 200.000 Hüftprothesen eingesetzt. Damit stehen wir an der Spitze der weltweiten Operationen in diesem Bereich. Es gibt unterschiedlichste Implantate in unterschiedlichsten Materialien und außerdem auch eine Reihe sehr unterschiedlicher Befestigungstechniken durch die Ärzte. Es sind keine verlässlichen Daten dazu bekannt, wie vielen Patienten ein fehlerhaftes Hüftgelenk eingesetzt wird. Schätzungsweise kann man hier von Tausenden von Patienten pro Jahr ausgehen.
Welche typischen Mängel treten auf?
Was betroffene Patienten bei Verdacht auf eine fehlerhafte Hüftprothese tun sollten
Ihre Rechte als betroffene Patienten: Schadensersatz und Schmerzensgeld
Fehlerhafte Hüftprothesen sind teilweise mit einem erheblichen Gesundheitsrisiko für Betroffene verbunden. Neben den körperlichen Schäden wie beispielsweise Vergiftungserscheinungen oder Folgeerscheinungen eines Gelenksbruches sind die psychischen Belastungen oft immens. So kommt es etwa im Hinblick auf den Metallabrieb zu vielen Ängsten der Betroffenen vor den Spätfolgen einer Schwermetallvergiftung. Ein plötzlicher Prothesenbruch ist ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis. Außerdem müssen sich Betroffene mit erneuten operativen Eingriffen und damit verbundenen Schmerzen auseinandersetzen.
Je nach den Umständen des Einzelfalls haben Sie als Betroffener möglicherweise ein Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Hier können auch Zukunftsschäden bis zu einer Höhe von 100.000 EUR berücksichtigt werden. Anspruchsgegner ist in erster Linie der Hersteller des Implantats. Aber auch zuständige Aufsichtsbehörden und möglicherweise der behandelnde Arzt können unter
bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Patientenanwalt neutral zu Ihren Ansprüchen und rechtlichen Möglichkeiten beraten, ebenso
transparent zu den möglichen Kosten eines Verfahrens.
Wir beraten und vertreten ausschließlich Patienten. Wir betrachten Ihren Fall unabhängig, unbefangen und neutral.
Patienten aus ganz Deutschland sind unsere Mandanten. Unsere Stärken sind insbesondere unsere Erfahrung und unsere persönliche Begleitung der Mandanten, die Ihnen durch diese schwierige Lebensphase hilft.