Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaften Insulinpumpen

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaften Insulinpumpen

Im Jahr 2011 haben in Deutschland bereits ca. 55.000 Diabetiker eine Insulinpumpe verwendet. Die Anfrage ist groß. Wir klären Sie über den Einsatz von Insulinpumpen auf und verhelfen Ihnen als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht bei Komplikationen zu Ihrem Recht.

Was ist Diabetes?

Der Typ-1-Diabetes ist die seltenere Form der Zuckerkrankheit Diabetes. In Deutschland sind ungefähr 200.000 Menschen betroffen. Dabei produziert die Bauchspeicheldrüse nicht mehr ausreichend oder auch gar kein Insulin, sodass Diabetiker ihr Leben lang regelmäßig das Hormon Insulin spritzen müssen, um auf diesem Weg ihren erhöhten Blutzuckerspiegel zu senken. 

Welche Funktion hat eine Insulinpumpe?

Eine Insulinpumpe ist ein medizinisches Gerät, welches der Insulinpumpentherapie dient. Bei der Pumpentherapie wird das Insulin nicht mehr mittels Spritze oder Insulin-Pen mehrmals am Tag unter die Haut in das Gewebe verabreicht, sondern von einer kleinen, programmierbaren Pumpe über einen Katheter und eine Injektionsnadel in den Körper geleitet. Die Insulinpumpe ahmt damit die Arbeitsweise einer gesunden Bauchspeicheldrüse nach, indem sie zur richtigen Zeit die richtige Menge Insulin abgibt, welches vom Körper nicht mehr ausreichend produziert wird. Eine Insulinpumpe gibt grundsätzlich in kleinen, gleichmäßigen Abständen das schnell wirkende Insulin ab, um eine gleichmäßige Wirkung zu erreichen. Die Pumpen können jedoch auch so programmiert werden, dass der Abstand der Insulingabe vergrößert wird. Diese Einstellung und Anpassung wird in der Regel in einem „Pumpenzentrum“ des Krankenhauses oder einer diabetologischen Praxis vorgenommen. In diesem Zusammenhang wird der Patient mit dem Insulinpumpenmodell hinsichtlich der Einstellung und des Umgangs vertraut gemacht. 

Wann kommt eine Insulinpumpe zum Einsatz?

Da die Insulinpumpentherapie sehr viel teurer ist als die Therapie mit der Spritze oder dem Insulin-Pen, wird sie nur bei speziellen Indikationen und meistens nur bei Typ-1-Diabetes eingesetzt. Die Kostenübernahme einer Insulinpumpentherapie durch die Krankenkasse muss im Einzelfall genehmigt werden und wird anhand unterschiedlicher Kriterien entschieden.

Wie wird eine Insulinpumpe angebracht?

Die Nadel wird durch den Patienten selbst mit einem Pflaster auf der Haut festgeklebt. Ein dünner Schlauch führt dann von der Nadel zur Pumpe, die mit speziellen Gurten am Körper befestigt wird. Manche Geräte lassen sich aber auch in der Hosentasche oder am Gürtel tragen. 

Worauf muss man beim Tragen einer Insulinpumpe achten?

Die Pumpe ist dauerhaft am Körper zu tragen. Unter gewissen Voraussetzungen kann sie jedoch auch mal für mehrere Stunden abgelegt werden.

Grundsätzlich ist es wichtig, das Infusionsset alle ein bis drei Tage zu wechseln. 

Die Insulinpumpe kann den Blutzuckerwert nicht selbständig ermitteln. Es existieren zwar Modelle mit integriertem Blutzucker-Messsystem, diese können wiederum nicht selbsttätig die abzugebende Insulinmenge bestimmen. Daher sind Patienten dazu angehalten, vier bis sechs Mal täglich Blutzucker zu messen und die Pumpe nach Bedarf einzustellen.

Welche Risiken birgt das Tragen einer Insulinpumpe?

Es kann sich die Einstichstelle der Nadel entzünden. Zur Entzündung kommt es insbesondere dann, wenn die Stelle, an der die Nadel fixiert wird, nicht ganz steril ist. 

Außerdem kann beim Ausfall der Insulinpumpe zu einer Ketoazidose kommen. Hierfür bestehen jedoch grundsätzlich diverse Sicherungen an den deutschen Geräten.

Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaften Insulinpumpen

Welche Ansprüche habe ich, wenn sich Risiken verwirklichen?

Sollte es beim Einsatz von Insulinpumpen zu Komplikationen kommen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Wir klagen alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld für Sie ein und scheuen uns nicht davor, hohe Summen einzufordern.

Die Patientenanwalt AG verfügt über jahrelange Expertise im Bereich Medizinrecht. Wir sind nicht nur auf den Fachbereich der Arzthaftung im Rahmen von Behandlungsfehlern spezialisiert, sondern bringen daneben auch Erfahrung auf dem Gebiet der Produkthaftung mit. Die Patientenanwalt AG vertritt schon seit Jahren ihre Mandantinnen und Mandanten erfolgreich im Prozess gegen die Hersteller und erzielte hierbei sehr hohe Erfolgsquoten,

Wir beraten Sie zum richtigen Vorgehen in Ihrem Fall. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns einfach an.