Eska Implants
An alle geschädigten Patienten mit Eska Implants
Fehlerhafte Hüft-TEPs können für den Patienten zur Todesfalle werden
Im April 2006 endete eine Rückrufaktion von Eska Implants, die zum Inhalt hatte, dass es bei dem „Konusadapter K 12/14“ einem Prothesenmodell für künstliche Hüftgelenke zu Brüchen kommt. Zwar bewertet das Bundesministerium für Gesundheit diese Aktion in einem PDF vom 06.11.2008 als „ausreichend korrektive Maßnahme“ und sieht auch keine weiteren Maßnahmen vor. Trotzdem hilft das den Patienten wenig. Denn der Austausch von den Hüftimplantaten erfolgte nur im Bereich der Zulieferung an Krankenhäuser und Kliniken. Bei den Patienten selbst wurde nichts getan.
Die Opfer wurden nicht informiert und haben das Nachsehen
Alle weiteren Hüft-OPs mit ESKA-Implants wurden so gestoppt, doch die bereits operierten Patienten sind und bleiben die Opfer, denn diese wurden nicht informiert. Patienten, deren ESKA-Hüftgelenk gebrochen ist aber auch Patienten die nur Träger eines fehlerhaften Implantates sind, steht deshalb eine Entschädigung zu. Zumindest ein angemessenes Schmerzensgeld bzw. ein adäquater Schadensersatz.
Die Patientenanwalt AG verhilft den Patienten zu ihrem Recht
Die Patientenanwalt AG ist Ihre Kanzlei für Medizinrecht – speziell für Patientenrecht und Arzthaftung. Wir, die Anwälte der Patientenanwalt AG bieten unseren Mandanten und allen, die es werden möchten, eine kostenfreie Erstberatung. Dadurch ist es Ihnen möglich, sich genau zu überlegen, ob und zu welchem Preis Sie den Weg vor Gericht mit uns gehen möchten. Denn die Patientenanwalt AG bietet auch günstige Konditionen – auch für jene Patienten, die sich sonst keinen Anwalt leisten könnten. Zahlbare Festpreise, welche vorher vereinbart werden, Prozesskostenhilfe oder eine faire Prozessfinanzierung sind bei uns möglich.