Heute, am 13.11.2012, beginnt der erste Prozess im PIP-Skandal vor dem Landgericht Karlsruhe. Die geschädigte Patientin macht mit Hilfe der Patientenanwalt AG unter anderem ein Schmerzensgeld in einer Größenordnung von mind. 30 000 Euro geltend.
Da der Hersteller der Silikonkissen, die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP), insolvent ist, richtet sich die Klage gegen folgende Beklagte:
Zum einen gegen den Arzt der Patientin, der die Implantate eingesetzt hat. Dieser habe die Patientin nicht wirksam über die Risiken der Implantate aufgeklärt und die PIP-Implantate als besonders sicher dargestellt.
Des Weiteren richtet sich die Klage gegen den französischen Haftpflichtversicherer von PIP, welcher aufgrund der Insolvenz von PIP haften müsste.
Gegen die dritte Beklagte, eine deutsche Chemiehandelsgesellschaft, werden Ansprüche aufgrund einer Verletzung ihrer Produktbeobachtungspflicht geltendgemacht.
Der TÜV Rheinland, welcher die Implantate zertifiziert hat, ist ein weiterer Beklagter, da er seinen Prüfpflichten nicht nachgekommen sei und aus diesem Grunde hafte.
Die Bundesrepublik Deutschland steht aufgrund einer Amtshaftung vor Gericht.
Wir gehen davon aus, dass mindestens einer der fünf Beklagten haften muss. Auch im Sinne der vielen Geschädigten des PIP-Skandals, dürfen die Patientinnen in so einer Situation nicht völlig alleingelassen werden.