Bei der Aufarbeitung eines medizinischen Sachverhaltes ist es zunächst wichtig, die Behandlungsunterlagen des gegnerischen Arztes sowie die Unterlagen der vor- und nachbehandelnden Ärzte anzufordern. Nur mit diesen Unterlagen kann schon durch den Patientenanwalt ermittelt werden, worin der Fehler lag und welche Schäden sich für den Mandanten ergeben.
Der Rechtsanwalt ist natürlich kein Arzt, weshalb es wichtig ist, dass der Behandlungsfehler und die daraus resultierenden Folgen durch einen ärztlichen Gutachter bestätigt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten ein solches Gutachten erstellen zu lassen, die den Mandanten stets abgestimmt auf den individuellen Sachverhalt besprochen werden.
Wenn das Gutachten dann vorliegt und in diesem ein Behandlungsfehler bestätigt wird, kann an die Gegenseite herangetreten werden. Gegenüber den gegnerischen Ärzten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung der Ärzte, werden dann die Schäden des Mandaten beziffert und geltend gemacht. Diese gliedern sich in den meisten Fällen in einen Schmerzensgeldanspruch, einen Anspruch auf Ersatz der vermehrten Bedürfnisse, Ersatz der Erwerbsschäden und Kostenersatz für Hilfsmittel. Des Öfteren kann in diesen Fällen mit der Haftpflichtversicherung ein Vergleich abgeschlossen werden, wodurch den Mandanten ein langwieriger Gerichtsprozess erspart bleibt.