Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Sprunggelenk nun endgültig kaputt?

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
25.06.2013

Muss unser Mandant nun dauerhaft um sein Sprunggelenk fürchten? Der Münchner Orthopäde Axel Werzinger hatte versucht, bei unserem Mandanten einen Defekt im oberen Sprunggelenk zu beheben.An sich, so die bisherigen Informationen, war eine Operation gar nicht notwendig. Nun steht unser Mandant vor der Frage, ob sein Sprunggelenk dauerhaft durch die Operation zerstört wurde. Die Prüfungen gegen Werzinger haben begonnen. Gemäß der Auskünfte einiger Nachbehandler, hat der Orthopäde nicht nur den originären Defekt nicht behoben, sondern durch seine Bohrung einen weiteren Defekt hervorgerufen: Auch das untere Sprunggelenk ist durch die Bohrung wohl in Mitleidenschaft gezogen worden! Nachbehandlern zufolge sind die Defekte nicht mehr reparabel. Unser Mandant fürchtet, dass sein Sprunggelenk versteift werden muss. Das ist angesichts des jungen Alters unseres ehedem sportlichen Mandanten besonders dramatisch.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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