Nach einer orthopädischen Operation begab sich unsere Mandantin in Nachbehandlung eines Facharztes für Orthopädie.
Dieser führte die im Rahmen der postoperativen stationären Krankenhausbehandlung eingeleitete medikamentöse Thromboseprophylaxe nicht fort, sondern reduzierte die Dosis erheblich, sodass unsere Mandantin nach wenigen Tagen eine Thrombose erlitt.
Ein von uns eingeholtes Sachverständigengutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Reduktion der Dosis nicht leitliniengerecht war und damit nicht dem fachärztlichen Standard entsprach. Bei orthopädischen Operationen handelt es sich aufgrund der Immobilität der Patienten regelmäßig um Hochrisikoeingriffe, sodass eine adäquate Thromboseprophylaxe besonders wichtig ist.