Die behandelnden Ärzte des Stauferklinikums haben während der Operation an der Wirbelsäule zwei lebenswichtige Venen des Patienten grob fehlerhaft verletzt, dabei kam es zu einem massiven Blutverlust.
Im weiteren Verlauf der Behandlung verstarb der Patient aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen an einem Multiorganversagen.
Neben der fehlerhaften und medizinisch nicht unbedingt indizierten Operation kam es im Rahmen der intensivmedizinischen Versorgung zu weiteren schwerwiegenden Behandlungsfehlern. Es wurde zum Beispiel grob fehlerhaft unterlassen, trotz Vorliegens einer Niereninsuffizienz, eine Nierenersatztherapie durchzuführen.
Derzeit werden außergerichtliche Regulierungsgespräche geführt.