Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Verbliebener Wurzelrest nach Weisheitszahnextraktion

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
11.07.2013

Nachdem ihm die Weisheitszähne entfernt worden waren, litt unser Mandant unter anhaltenden Beschwerden in Form von starken Schmerzen und Schwellungen, sowie einer eingeschränkten Mundöffnung.

Erst nach einigen Tagen erkannten die behandelnden Ärzte, dass ein Wurzelrest in der Operationswunde verblieben war.

Gutachterlich beraten kamen wir zu dem Ergebnis, dass ein Wurzelrest dieser Größe im Rahmen der Erstoperation nicht hätte übersehen werden dürfen. Insbesondere hätten die entfernten Zahnfragmente auf ihre Vollständigkeit hin untersucht werden. Ferner wäre eine röntgenologische Überprüfung zur Frage nach dem Verbleib des Wurzelrestes indiziert gewesen.

Die Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dauern noch an.

Teilen Sie diesen Artikel
Medizinrecht
Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).