9.500 Euro nach Mammaaugmentation
Unsere Mandantin erhält nach streitgegenständlicher Brustoperation 9.500 Euro Schadensersatz.
Der Operateur ist Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie. Streitgegenständlich war vor allem die Operationsmethode und die präoperative Operationsplanung. So wurden anatomische Implantate verwendet, welche unterhalb des Brustmuskels implantiert wurden.
Hierdurch kam es zu einem Verrutschen der Implantate, wodurch sich bei der Patientin das Phänomen eines sog. „Double Boubble“ (Doppelkontinuierung der Brust) einstellte.
Da außergerichtlich eine Regulierung nicht zustande kam, wurde durch den Verfasser dieses Artikels Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht. Im Rahmen der Güteverhandlung regte das Gericht einen Vergleich an, welcher die Gegenseite zu einer Zahlung iHv. € 9.500 verpflichtete.