Außergerichtlicher Erfolg gegen private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung zahlte an Ihren Versicherungsnehmer nach außergerichtlichen Verhandlungen einen Erstattungsbetrag in Höhe von € 2.800 aufgrund einer medizinisch notwendigen Lasik-Operation.

Unser Mandant hat sich im Jahr 2012 aufgrund der Diagnose „Myopie Astigmatismus“ einer refraktiven Korrektur mittels wellenfrontoptimierter, computergeführter Laser in situ Keratomileusis, unterzogen. Dieser augenärztliche Eingriff war medizinisch indiziert, weshalb die private Krankenversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig war.

Die private Krankenversicherung lehnte zunächst eine Kostenbeteiligung an der refraktiven Excimerlaserbehandlung ab. Grund hierfür war, dass die Indikation als nachrangig gegenüber einer Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen gesehen wurde. Nur aus Kulanzgründen wurde unserem Mandanten eine kleine Kostenerstattung zugesagt, welche jedoch nicht angemessen war.

Nach weiteren Verhandlungen, erklärte sich die private Krankenversicherung jedoch dann dazu bereit, die Kosten der Lasik-Operation in einer Höhe von € 2.800 zu übernehmen.

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