Anamnese beim Schlaganfall
Vorbeugung und Früherkennung – das kann lebensrettend bei schlaganfallgefährdeten Menschen sein. Wichtig ist deswegen bereits die Anamneseerhebung des Arztes. Sie ist zielführend für die weitere Diagnostik. Sinnvollerweise sollte eine Anamnese in der Kardiologie daher folgende Bereiche erfassen:
– aktuelle Beschwerden des Patienten, ihr Beginn und ihre Entwicklung
– bisherige diagnostische und therapeutische Maßnahmen und deren Ergebnisse
– aktuelle Begleiterkrankungen
– wesentliche Vorerkrankungen
– Dinge des Alltags: Miktion, Stuhlgang, Appetit, Durst, Schlaf, Tabak, Alkohol etc.
– kardio-vuskuläre Erkrankungen in der Familie, Todesursache der Eltern
– soziale und berufliche Situation
Unterlässt der Arzt bereits eine ordnungsgemäße Anamnese, so läuft er Gefahr, nicht die richtigen Befunde zu erheben. Ruhe-EKG, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG, Duplexsonographie der Carotiden etc. sind nur wenige Beispiele von Befunderhebungen in der Kardiologie.
Werden wichtige Befunde nicht erhoben und erleidet der Patient deswegen einen Schlaganfall, der regelmäßig schwerwiegende Folgen hat (z.B. Lähmungen) und auch zum Tode führen kann, kommen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht.