Unsere Mandantin begab sich in das gegnerische Krankenhaus, um sich einer Hysterektomie zu unterziehen. Dabei wurde ein OP-Tuch vergessen.
Nachdem wir ein außergerichtliches Gutachten erstellt hatten, welches den Behandlungsfehler bestätigte, traten wir in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen mit der Gegenseite.
Schließlich konnten wir uns auf einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 12.000 einigen. Dieser Betrag übersteigt das im gerichtlichen Verfahren übliche zugesprochene Schmerzensgeld.