Schadensersatz und Schmerzensgeld bei defekten Knieprothesen

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei defekten Knieprothesen

Wer sich als Patient einer Knieoperation unterziehen muss, steht erst am Beginn einer langwierigen Heilbehandlung, die auch mit viel Schmerzen verbunden ist. Wenn es sich dabei um den Einsatz von Knieprothesen handelt, gilt das umso mehr.

Fehlerhafte Knieprothesen können langfristig schädigen

Stellt ein Patient nach seiner Operation fest, dass sich trotz neuer Knieprothesen die Beweglichkeit des Knies nicht gebessert hat, kann das an den Fehlerhaften Knieprothesen liegen. Materialfehler, Metallabrieb, Risse und die damit verbundene Brüchigkeit des Metalls führen zu schmerzhaften Komplikationen beim Patienten. So können Metallteilchen, die sich durch Abrieb gelöst haben, ins Blut übergehen und für schwere Entzündungen sorgen. Ist die Knieprothese im Körper gebrochen, besteht die Gefahr von massiven inneren Verletzungen des Gewebes und der Sehnen und kann – durch das Schwermetall im Blut – auch eine Blutvergiftung nach sich ziehen.

Lockerungen der Knieprothese imponieren durch Schmerzen im Kniegelenk mit Schwellung, Ergussbildung und teilweise auch Rötung und Überwärmung, so daß die Unterscheidung zu einem Kniegelenkinfekt manchmal sehr schwierig sein kann. Auch Instabilitäten des Kniegelenks weisen auf Defekte der Prothese oder des Knochens hin. Der Bewegungsumfang wie auch die Belastbarkeit des Kniegelenks nehmen ab.

Eine Klage auf Produkthaftung ist der 1. Schritt zu Schmerzensgeld und Schadensersatz

Gibt es Nachweise, dass die Komplikationen und Schmerzen des Patienten im Zusammenhang mit den künstlichen Kniegelenken stehen, dann sollte ein Patient zum Anwalt gehen. Anwaltliche Hilfe in einer Klage gegen einen Hersteller von Medizintechnik ist jetzt unverzichtbar. Dabei gilt es schnell zu sein, denn es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen. Es gilt auch Beweise zu sichern. Letztlich ist eine Klage auf Produkthaftung der erste Schritt zur wirtschaftlichen Absicherung durch einen angemessenen Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Das Prozedere der Produkthaftung bei fehlerhaften Knieprothesen

Die fehlerhaften Knieprothesen müssen in einer weiteren Operation entfernt werden. Dabei sollte der Patient dringend darauf achten, dass ihm die defekten Knieprothesen auch wirklich herausgegeben werden. Lassen sich die Ärzte darauf zunächst nicht ein, sollte er auf seine Rechte bestehen. Oftmals wird dem Patienten ein Formular zur Unterschrift vorgelegt, welches beinhaltet, dass der Patient auf die fehlerhaften Prothesen verzichtet, da er sie „ohnehin nicht mehr brauchen kann“.

Die schadhaften Prothesen sind die Hauptbeweismittel in einer Klage wegen Produkthaftung. Ohne Beweise wird es schwierig, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch zu setzen.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.