Schmerzensgeld für Silikonimplantate

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaften Brustimplantaten

Krank durch Silikonimplantate?

Leider ist das die traurige Wahrheit. 

Als Patientenanwälte und Fachanwälte klären wir Sie über die Vorgänge auf und helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Schildern Sie uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch alle wichtigen Details, wir überprüfen Ihre Anspruchshöhe und Erfolgsaussichten auf Schadensersatz.

Sehr viele Frauen sind krank durch Brustimplantate geworden, obwohl man ihnen erzählte, dass Implantate ein Leben lange halten würde und völlig ungefährlich sind. Ein „Märchen“ das sich bis heute durch die Beratungsgespräche einiger plastischer Chirurgen zieht.

Umfassende und vor allem sachliche Aufklärung ist wichtig, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Weiterhin ist nun bekannt geworden, dass sich bis zu 30 % der Implantate in den ersten 10 Jahren im Körper auflösen können und somit das Silikon in den Körper und in die Lymphknoten gelangen kann – trotz des angeblich so sicheren kohäsiven Gels. Weiterhin warnt die FDA vor Krebsgefahr.

Die durch Silikonimplantate, die besonders häufig in der rekonstruktiven Mamma-Plastik nach Mastektomie eingesetzt werden, ausgelösten Symptome und Erkrankungen, werden unter dem Begriff Breast Implant Illness, kurz BII,  also Brustimplantat Krankheit zusammen-gefasst und können BIA-ALCL (Krebs) auslösen.

Die aktuellsten Veröffentlichungen der FDA machen deutlich, dass Breast Implant Illness sehr viel häufiger vorkommt, als bisher angenommen.

Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei fehlerhaften Brustimplantaten

Da es sich bei fehlerhaften Brustimplantaten um sogenannte Medizinprodukte handelt könnten sich damit unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Ersatz für mögliche Zukunftsschäden ergeben. Dabei handelt es sich um Schadensersatzansprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und der Produzentenhaftung. Als erfahrene Patientenanwälte und Fachanwälte machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend. Gerade im juristischen Bereich ist es notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und alle Schritte zu unternehmen, um Ihnen als Betroffene zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall: Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, damit Sie zu Ihrem Recht auf eine finanzielle Entschädigung kommen. Unser Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Schonungslose Aufklärung über die spezifischen Risiken bei einer Brustaugmentation

Bei einer Brustaugmentation mit Silikonimplantaten neben den allgemeinen Operationsrisiken (Blutung, Infektion, Narbenbildung, Kapselfibrose, Folgeoperationen, mögliche Notwendigkeit des Austauschs des Implantats, Gefahr einer Asymmetrie, möglicherweise unbefriedigendes kosmetisches Ergebnis) insbesondere über folgendes aufzuklären

– Implantatfalten- und Dellenbildung, Implantat-Abstoßung, Gewebenekrosen, Entzündungen, Infektionen, Abszesse sowie Serombildung und Wundwasseransammlung, Implantat-Drehung, Schmerzen;

– Ausbrechen von Autoimmunkrankheiten (sowie deren schwerwiegenden Folgen), neurologische und operationslagerungsbedingte Risiken sowie das Risiko der Erkrankung an einem anaplastischen, großzelligen Lymphom (BIA-ALCL);

– die Haltbarkeit von Silikonimplantaten begrenzt ist und durchschnittlich etwa 10 – 15 Jahre beträgt und die daher nach zehn Jahren eine regelmäßige engmaschige Kontrolle und gegebenenfalls einen Austausch der Implantate erforderlich macht. Der Patientin sollte vor allem die Wahrscheinlichkeit eines weiteren operativen (Folge-)Eingriffs binnen 10 Jahren nach der Brustvergrößerung realistisch dargestellt werden;

– die tatsächliche Lebensdauer individuell verschieden ist und von der Reaktion der Implantate mit dem umliegenden Gewebe abhängt, die wiederum von seiner Größe, dem Weichteilmantel, der Lage der Implantate und den körperlichen Aktivitäten der Patientin beeinflusst wird;

– zu den Umständen, welche die Lebensdauer der Implantate begrenzen, auch die Risiken einer Implantatruptur mit dem Folgen möglicher lokaler Gewerbereaktionen, oder einer Beschädigung des Implantats durch massive Gewalteinwirkung (beispielsweise bei einem Auto- oder Sportunfall);

– einem Gel-Bleeding (Phänomen, dass geringere Mengen des Gels aufgrund der Beschaffenheit der Implantathülle ausschwitzen können) du damit verbunden möglichen Nachweis von Silikon im Körper;

– das bei hohem familiären Brustkrebsrisiko sowie nach Brustkrebs-Op (Brusterhaltende Therapie) eine Brustvergrösserung sehr kritisch ist und das Implantat die bildgebende Kontrolle in der Brustkrebsnachsorge beeinträchtigen kann und verdächtige Befunde nicht oder schlechter bzw. erst verspätet erkannt werden können;

– dass nach einer Bestrahlung der Brust das Verkapselungsrisiko (Kapselfibrose) bei Brustvergrößerung deutlich erhöht ist;

– dass bei bekannten immunologisch bedingten Bindegewebserkrankungen und Allergiedisposition Zurückhaltung bei der Durchführung einer Brustvergrößerung geboten ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Bei den fehlerhaften Brustimplantaten handelt es sich um Medizinprodukte, für die der Hersteller im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und der Produzentenhaftung haften muss. Dadurch könnten sich Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Ersatz für mögliche Zukunftsschäden ergeben – als erfahrene Patientenanwälte und Fachanwälte setzen uns für Ihre Rechte rigoros ein.

Wann sollte ich mich um die rechtlichen Schritte kümmern?

Alle Ansprüche unterliegen einer gesetzlichen Verjährungsfrist. Daher ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich handeln: Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit so die Verjährungsfrist gehemmt werden kann. Damit bleiben Ihre Ansprüche durchsetzbar und wir können uns für Sie einsetzen!